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   BSG, 23.03.1993 - 4 RA 27/92   

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BSG, 23.03.1993 - 4 RA 27/92 (https://dejure.org/1993,33511)
BSG, Entscheidung vom 23.03.1993 - 4 RA 27/92 (https://dejure.org/1993,33511)
BSG, Entscheidung vom 23. März 1993 - 4 RA 27/92 (https://dejure.org/1993,33511)
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  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 27/92
    Die Gesetzgebungsorgane haben den (als Art. 4 RÜG vorgeschlagenen - BT-Drucks 12/630 und BT-Drucks 12/405) Entwurf des Versorgungskürzungsgesetzes abgelehnt.

    Einsparungen vorzunehmen, hatte in den Beratungen der Gesetzgebungsorgane über die Ausgestaltung von Q 10 AAÜG keine tragende Bedeutung (die vermuteten Einsparungen wurden in BT-Drucks 12/405 S 192 und in der Niederschrift über die 553. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates vom 26. Juni 1991 S 7 Nr. 3 jeweils nur kurz und undifferenziert erwähnt).

    Beklagten - nicht erkennen, daß in den Gesetzgebungsorganen eine eindeutige Vorstellung über Zweck und Inhalt der Gesetz gewordenen Kompromißformel herrschte: a) Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks 12/630) und dem der Fraktionen von CDU/CSU und FDP (BT-Drucks 12/405) lag das Regelungskonzept zugrunde - die in EV Nr. 9 Buchst b Satz 4 festgeschriebene Zahlbetragsgarantie für Bestandsrentner und besonders rentennahe Jahrgänge völlig aufzugeben.

    Die Begründung hierfür ergibt sich aus BT-Drucks 12/405 S 113 Nr. 4 und.

    Die Gleichheitswidrigkeit und Widersprüchlichkeit dieses Ergebnisses läßt sich auch nicht mit dem Argument der Beklagten (vgl BT-Drucks 12/405 8 113).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 27/92
    fand (BVerfGE 84, 90, 131).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 27/92
    Der Gesetzestext deutet jedoch mit dem Grenzbetrag von 2.010,00 DM noch hinreichend an, welchem Zweck der Eingriff dienen soll, welches Ziel der objektive Wille des Gesetzes (stellvertretend dazu BVerfGE 11, 126, 129 ff; 64, 217, 220 f) verfolgt, welcher öffentlicher Belang es mithin nach dem Konzept des Gesetzes rechtfertigt, daß die Verwaltung einem (Alters-)Rentner die ihm bindend bewilligte Altersversorgung auf 2.010,00 DM kürzt.
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 27/92
    Dieser "einfachgesetzlich" ausgestaltete Gesetzesvorbehalt wird ua vom Grundrecht auf Freiheit von unnötigen, unverhältnismäßigen und unzulässig "rückwirkenden" (Art. 2 Abs. 1 GG; vgl BVerfGE 72, 175,.
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvL 11/82

    Gewerbeordnung : § 124b GewO als vorkonstitutionelles Recht

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 27/92
    Der Gesetzestext deutet jedoch mit dem Grenzbetrag von 2.010,00 DM noch hinreichend an, welchem Zweck der Eingriff dienen soll, welches Ziel der objektive Wille des Gesetzes (stellvertretend dazu BVerfGE 11, 126, 129 ff; 64, 217, 220 f) verfolgt, welcher öffentlicher Belang es mithin nach dem Konzept des Gesetzes rechtfertigt, daß die Verwaltung einem (Alters-)Rentner die ihm bindend bewilligte Altersversorgung auf 2.010,00 DM kürzt.
  • BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Vorrang des fachgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 27/92
    a) Hierzu ist vorab klarzustellen, daß die Gesetzgebungsorgane durch & 10 Abs. 1 Nr. 1 AAÜG nicht selbst und unmittelbar in das verbindlich anerkannte vermögenswerte Recht des Klägers eingegriffen haben; es liegt also keine Rechtsbeeinträchtigung unmittelbar durch Gesetz vor (BVerfG Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 27/92
    Der einzelne Staatsbürger hat grundsätzlich keinen Anspruch auf ein bestimmtes Handeln des parlamentarischen Gesetzgebers (BVerfGE 1, 97,.
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 27/92
    Daher liegt es prinzipiell außerhalb der funktionalen Kompetenz der Sozialgerichtsbarkeit, sich selbst in die Rolle einer normsetzenden Instanz zu begeben oder die Gesetzgebungsorgane zu verurteilen, bestimmte Gesetze zu beschließen (vgl auch BVerfGE 82, 6, 12 f; Beschluß vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 27/92
    Daher liegt es prinzipiell außerhalb der funktionalen Kompetenz der Sozialgerichtsbarkeit, sich selbst in die Rolle einer normsetzenden Instanz zu begeben oder die Gesetzgebungsorgane zu verurteilen, bestimmte Gesetze zu beschließen (vgl auch BVerfGE 82, 6, 12 f; Beschluß vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88).
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 23.03.1993 - 4 RA 27/92
    Der Senat hat den Beteiligten Abschriften seines Urteils vom 27. Januar 1993 (4 RA 40/92) zugeleitet.
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das

  • BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 23/61

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Wahlrechts bezüglich der Notwendigkeit von

  • BVerfG, 28.07.1987 - 1 BvR 842/87

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen fortdauerndes gesetzgeberisches

  • BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56

    Amtshilfe und Grundsatz der Gewaltenteilung

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